Betriebsaufgabe

Die Betriebsaufgabe ist ein Rechtsbegriff aus dem Gesellschafts- und Steuerrecht. Diese liegt vor,

  • wenn die betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird und der Betrieb in zeitlichem Zusammenhang mit der Einstellung aufhört als lebender Organismus am Wirtschaftsleben teilzunehmen,
  • wenn der Betriebsinhaber die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang
    • an einen oder verschiedene Abnehmer veräußert
    • oder sie ganz in sein Privatvermögen überführt
    • oder sie teilweise veräußert und teilweise in sein Privatvermögen überführt.

Die Betriebsaufgabe kann vermieden werden, indem alle wesentlichen Wirtschaftsgüter an einen Dritten verpachtet werden. Der Verpächter kann dann den Betrieb als ruhenden Gewerbebetrieb fortführen. Die stillen Reserven des ruhenden Gewerbebetriebes sind nicht aufzudecken, sondern bis auf weiteres fortzuführen. Der Verpächter kann jederzeit die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt erklären.

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