Betriebsbremsung
Unter einer Betriebsbremsung versteht man das beabsichtigte, vom Fahrzeugführer oder einer automatischen Fahr- und Bremssteuerung (z. B. Tempomat) veranlasste Abbremsen eines Fahrzeuges außerhalb von Gefahrensituationen.
Bei Straßenbahnen darf die Bremsverzögerung bei Betriebsbremsungen 2,0 m/s2 nicht übersteigen.
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