Betriebsbremsung

Unter einer Betriebsbremsung versteht man das beabsichtigte, vom Fahrzeugführer oder einer automatischen Fahr- und Bremssteuerung (z.B. Tempomat) veranlasste Abbremsen eines Fahrzeuges außerhalb von Gefahrensituationen.

Bei Straßenbahnen darf die Bremsverzögerung bei Betriebsbremsungen 2,0m/s2 nicht übersteigen.

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