Betriebsvermögen

Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Wirtschaftsgüter eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden. Insofern entspricht der steuerrechtliche Begriff des Betriebsvermögens dem ökonomischen Begriff des Eigenkapitals.

Allerdings bezeichnet Betriebsvermögen auch die Menge aller Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Wirtschaftsgüter, die zwingend zum Betriebsvermögen gehören, bilden das notwendige Betriebsvermögen; solche, die in Ausübung eines Wahlrechts zum Betriebsvermögen gerechnet werden, bilden das gewillkürte Betriebsvermögen. Das Betriebsvermögen entspricht nicht notwendig dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen.

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