Geistlicher Rang in Japan
Im vormodernen Japan wurde religiösen Amtsträgern ein geistlicher Rang analog den Hofrängen von der Regierung verliehen. Die Auswahl der Würdenträger erfolgte nicht durch die religiösen Gemeinschaften, sondern von Staats wegen („Religion“ war in Japan der weltlichen Herrschaft immer untergeordnet und dienstbar).
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