Bettlägerigkeit
Bei Bettlägerigkeit verbringt die betroffene Person über einen längeren Zeitraum den überwiegenden Teil des Tages und der Nacht im Bett. Hauptursache für Bettlägerigkeit ist der Verlust der Fähigkeit, das Bett aus eigenem Antrieb verlassen zu können, beispielsweise aufgrund von körperlicher Schwäche, dementieller Erkrankung, Beeinträchtigungen der Motorik infolge einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls. Weitere Gründe können in der vermeintlichen Schonung eines Kranken durch Bettruhe oder in der Sorge um seine Sicherheit liegen. Ungewünschte Bettlägerigkeit als Daseinszustand steht (nach Zegelin 2004) am Ende einer Entwicklung über mehrere Phasen. Bettlägerige Personen sind der Hilfe und Versorgung durch andere und oft auch der Pflege bedürftig. In der Pflege wird versucht, der Bettlägerigkeit und ihren unerwünschten Folgen, wie dem Abbau von Muskulatur oder der Entstehung von Dekubitus, durch Mobilisation entgegenzuwirken.
Auf kleine Kinder, die ihre Lagerstatt noch nicht aus eigener Kraft verlassen können, wird der Begriff nicht angewandt.
Die Bettruhe hingegen ist keine Komplikation, sondern eine ärztlich verordnete zeitlich begrenzte Maßnahme, beispielsweise nach Operationen.