Beurteilungspegel

Der Beurteilungspegel Lr ist ein Maß zur Kennzeichnung der auf einen Ort wirkenden Schallimmission während jeder Beurteilungszeit. Um einen Beurteilungspegel zu ermitteln, werden der energetische Mittelungspegel Lpeq des zu beurteilenden Geräusches unter Berücksichtigung von Einwirkdauern verschiedener Geräuschzustände und Zuschläge für besondere Geräuscheigenschaften (Tonhaltigkeit, Impulshaltigkeit, Informationshaltigkeit) zu einem Beurteilungspegel aufsummiert. Messtechnisch ermittelt wird nur der Mittelungspegel, überwiegend unter Verwendung der A-Bewertung. Die Zuschläge werden anhand von in den Regelwerken vorgegebenen Kriterien vergeben. Die Bestimmung der Zuschläge erfolgt vielfach subjektiv.

Der Beurteilungspegel soll eine Bewertung der Belastung von Personen an Arbeitsplätzen und in der Nachbarschaft von Schallquellen wie Gewerbebetrieben, Verkehrswegen, Sportstätten und Flughäfen ermöglichen. Der Beurteilungspegel ist mit den Immissionsrichtwerten der jeweiligen Regelwerke wie der TA Lärm (für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) zu vergleichen, damit erforderlichenfalls schallmindernde Maßnahmen ergriffen werden.

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