Bevollmächtigter des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund
Bevollmächtigter des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund ist die Amtsbezeichnung desjenigen Ministers oder beamteten Staatssekretärs, der für die Koordinierung des Abstimmungsverhaltens von Nordrhein-Westfalen mit anderen Ländern im Bundesrat und allgemein für die Zusammenarbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit Bundestag und Bundesregierung zuständig ist.
Der nordrhein-westfälische Bevollmächtigte übt sein Amt teils in der Düsseldorfer Staatskanzlei aus, teils in der Berliner Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund, die ihm untersteht. Er ist beim Bundesrat akkreditiert und gehört dessen „Ständigem Beirat“ an. Dieses Gremium besteht aus den sechzehn Bevollmächtigten der Länder. Ähnlich wie der Ältestenrat eines Parlaments ist es beratend für den Bundesratspräsidenten und das Bundesratspräsidium tätig.
Sofern der Bevollmächtigte sein Amt als Staatssekretär ausübt, untersteht er selbst dem Minister für Bundesangelegenheiten („Bundesratsminister“) und dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen.