Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt. Dabei verbleibt bei jeder Partei allemal die Darlegungslast. Vorschriften, die eine Beweislastumkehr anordnen, werden in der englischen Sprache reverse onus clauses genannt.
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