Beweisverbot
Beweisverbote stellen rechtsstaatliche Schranken dar, die der Gewinnung und der Verwertung von Beweisen gesetzt sind. Solche Verbote existieren in zahlreichen Verfahrensordnungen. Sie dienen in erster Linie dem Schutz der Verfahrensrechte der Parteien.
Eine besondere Bedeutung besitzen Beweisverbote im Strafprozess. Das Strafverfahren ist zwar auf die Ermittlung der objektiv-materiellen Wahrheit angelegt und es findet kein Parteienprozess statt, in dem es etwa, wie im Zivilprozess oder in den USA auch in Strafprozessen, auf die prozessuale Wahrheit ankommt. Jedoch will die deutsche Strafprozessordnung (StPO), wie auch die Regelungen anderer Rechtsstaaten, nicht die Wahrheit um jeden Preis erforschen. Im deutschen Strafprozessrecht wird zwischen Beweiserhebungsverboten und Beweisverwertungsverboten unterschieden.