Biologische Sicherheitsstufe
Die biologische Sicherheitsstufe ist eine Gefährlichkeitseinstufung für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen. Diese wird in Deutschland durch das Gentechnikgesetz (GenTG) festgelegt und durch die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) näher ausgeführt. Durch die gentechnischen Arbeiten werden gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hergestellt. Bei den gentechnischen Anlagen kann es sich um ein Labor, aber auch um andere Bereiche handeln. In diesen gentechnischen Anlagen müssen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden. Dementsprechend werden die gentechnischen Arbeiten nach § 7 Gentechnikgesetz in vier definierte Sicherheitsstufen eingeteilt, wobei Sicherheitsstufe 4 die höchsten Anforderungen aufweist. Die Sicherheitsstufen bauen aufeinander auf, so dass die Regelungen der niedrigeren Sicherheitsstufe auch für die höheren Stufen gelten. Falls die gentechnischen Arbeiten in Laboratorien stattfinden, werden diese im Laborjargon als S1-Labor bis S4-Labor bezeichnet.
Für Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, insbesondere mit Mikroorganismen, gilt nach der Biostoffverordnung eine ähnliche Einstufung in vier biologische Schutzstufen.