Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert
Der Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwert (BAT-Wert) ist ein Grenzwert für die Konzentration eines Arbeitsstoffes, seiner Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im biologischen Material (z. B. Blut oder Urin) eines Beschäftigten. Es wird angenommen, dass bei Einhaltung des Grenzwertes die Gesundheit eines Beschäftigten im Allgemeinen auch bei wiederholter oder langfristiger Exposition nicht beeinträchtigt wird. BAT-Werte gelten für Einzelstoffe und nur für Personen, die gesund und im erwerbsfähigen Alter sind.
In Deutschland werden BAT-Werte von der ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft festgelegt und in der Schweiz von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva). Der biologische Arbeitsstoff-Toleranzwert sollte nicht mit dem biologischen Arbeitsplatztoleranzwert verwechselt werden, für den auch die Abkürzung "BAT-Wert" verwendet wird. Der biologische Arbeitsplatztoleranzwert war bis zum 1. Januar 2005 ein rechtsrelevanter Grenzwert der Gefahrstoffverordnung in Deutschland.