Bischofsresidenz

Als Bischofsresidenz bezeichnet man den Wohnsitz eines römisch-katholischen Diözesanbischofs. Das Ordinariat, die Diözesanverwaltung einschließlich des Büros und Sekretariats des Amtsinhabers, ist manchmal, aber nicht notwendig ebenfalls dort untergebracht. Zu unterscheiden ist sie von der „Kathedra“, dem „bischöflichen Stuhl“ als Bezeichnung des Bischofsamtes, sowie von dem „Bischofssitz“, bei dem es sich um die Stadt handelt, in der die Kathedrale des Bistums steht und von der aus das Bistum meist auch verwaltet wird. Auch nicht römisch-katholische Bischöfe wie etwa der Erzbischof von Canterbury mit dem Lambeth Palace bewohnen Bischofsresidenzen.

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