Blindenhund
Blindenführhunde, umgangssprachlich Blindenhunde, sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten sollen. Blindenführhunde gelten nach § 33 SGB V rechtlich als Hilfsmittel. Der Blindenhund „im Dienst“ ist in Deutschland an seinem weißen Führgeschirr erkennbar. Dieses ist ein Verkehrsschutzzeichen, das andere Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet und mit dem sehbehinderte Fußgänger wie überhaupt mit dem Einsatz eines Führhundes zugleich ihrer Vorsorgepflicht nachkommen, ihre eingeschränkt sichere Beweglichkeit für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar zu machen und teils zu kompensieren. Wie etwa die gepunktete gelbe Armbinde darf daher auch ein weißes Hundegeschirr ansonsten nicht im Straßenverkehr verwendet werden. Etwa ein bis zwei Prozent der Blinden in Deutschland besitzen einen Führhund. Gut ausgebildete Blindenhunde ermöglichen ihren Haltern ein hohes Maß an individueller Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit und stellen dadurch einen entscheidenden Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe blinder Menschen dar.