Blutorden
Der Blutorden, offiziell das Ehrenzeichen des 9. November 1923, war ein Ehrenzeichen der NSDAP. Anlass der Stiftung des Blutordens und des Goldenen Ehrenzeichens der NSDAP durch Adolf Hitler war der zehnte Jahrestag der „nationalen Erhebung vom 9. November 1923“.
Das Abzeichen zählt in der Bundesrepublik Deutschland als NS-Propagandamittel zu den Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a StGB, sodass seine Herstellung und das öffentliche Tragen oder Verbreiten verboten sind.
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