Bonn-Kopenhagener Erklärungen
Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen sind zwei separate Regierungserklärungen von Deutschland und Dänemark, die im Jahre 1955 die Anerkennung der Minderheit im jeweiligen Staat, d. h. der dänischen Minderheit in Deutschland und der deutschen Minderheit in Dänemark, bestätigten. Die Erklärungen gestehen den Minderheiten keine Sonderrechte zu; es werden jedoch das freie Bekenntnis zur jeweiligen Volkszugehörigkeit sowie die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bestätigt.
Es handelt sich um zwei einseitige, ähnlich lautende Regierungserklärungen. Die Erklärungen sind völkerrechtlich zwar nicht bindend, ihre Inhalte mit eher empfehlendem Charakter wurden jedoch zügig umgesetzt.
Das Bonn-Kopenhagener Modell betont, dass die Minderheiten gleichberechtigte Bürger im Herbergsstaat sind und dass Minderheitenfragen innere Angelegenheiten sind. Durch das Verzichten auf einen bilateralen Vertrag wollte man eine mögliche Einmischung in die Angelegenheiten des Nachbarlandes, das die Stabilität in einer künftigen Lage gefährden könnte, verhindern.