Brandabschnitt
Ein Brandabschnitt ist ein baulich abgegrenzter Bereich, der im Schadensfall (Brandfall) bestimmungsgemäß ausbrennt und somit keinen Brandüberschlag auf andere Brandabschnitte zulassen darf.
Die Brandausbreitung auf angrenzende Abschnitte wird durch feuerbeständige Bauteile verhindert.
Im Allgemeinen umfasst ein Brandabschnitt alle Geschosse eines Gebäudes und wird direkt von oben bis nach unten durchgezogen (im Beispielbild die Trennung zwischen BA I und BA II). Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Brandabschnitte auch versetzt gebildet werden (im Beispielbild die Trennung zwischen BA II und BA III), jedoch müssen dann die Decken zwischen den versetzten Brandwänden feuerbeständig sein, um einen Feuerüberschlag zu verhindern. Aus demselben Grund müssen Fenster in der Nähe der Brandabschnitttrennungen feuerhemmend ausgeführt werden.