Landesregierung Brandenburg
Die Landesregierung Brandenburg ist die vollziehende Staatsgewalt (Exekutive) des Landes Brandenburg. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.
Der Ministerpräsident wird vom Landtag Brandenburg in geheimer Wahl gewählt. Er ernennt und entlässt die Minister, bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und ist dafür dem Landtag gegenüber verantwortlich. Die Minister setzen die Regierungspolitik um, leiten die ihnen zugewiesenen Geschäftsbereiche (Ministerien) und tragen für ihre Amtsführung die Verantwortung gegenüber dem Landtag. Die Sitzungen der Landesregierung werden vom Ministerpräsidenten nach Maßgabe der Geschäftsordnung geleitet. Bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.
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