Brandschutzbedarfsplan
Städte und Gemeinden in Deutschland haben eine an einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung orientierte Feuerwehr aufzustellen. Die meisten Landesfeuerwehrgesetze schreiben die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans, Feuerwehrbedarfsplans oder Gefahrenabwehrbedarfsplans explizit vor. Auf der Grundlage der örtlichen Gefahren wird das zur Gefahrenabwehr benötigte Potenzial an Feuerwehr ermittelt, um nach einer Feststellung der aktuellen Ist-Struktur die zum Erreichen des tatsächlichen Bedarfs notwendigen Maßnahmen einleiten zu können. Der Feuerwehrbedarfsplan gilt als Planungsinstrument für Politik und Verwaltung und ist in regelmäßigen Abständen (meistens 5 Jahre) fortzuschreiben.
Auch für Werkfeuerwehren werden regelmäßig Brandschutzbedarfspläne erstellt.