Bremer Fastensynode
Die Bremer Fastensynode war eine Provinzialsynode, bei der sich alle Weltgeistlichen und Mönche der Umgebung Bremens am 17. März 1230, dem vierten Fastensonntag des Jahres, versammelten. Es handelte sich hierbei um das höchste geistliche Gericht des Erzbistums.
Nach der Einberufung der Synode durch den Bremer Erzbischof Gerhard II. wurde den Stedingern vorgeworfen, sich der Kirche zu widersetzen, Klöster und Kirchen zu verbrennen, mit Hostien Missbrauch zu treiben sowie Geister- und Wahrsagerbefragungen zu tätigen. Die Synode sprach die Stedinger dem Vorwurf der Häresie schuldig. Auch hierdurch wurde der Stedingerkrieg von 1233/34 eingeleitet, ein Kreuzzug gegen die Stedinger Bauernrepublik. Der tatsächliche Grund des Grolls des Erzbischofs war jedoch ein Aufstand der Stedinger, der sich gegen die Steuerabgaben richtete. Bei dem folgenden Krieg siegte das Heer der Verbündeten des Erzstifts.
In der Geschichte war es der einzige Bauernaufstand der durch einen Kreuzzug niedergeschlagen wurde.