Kernbrennstoffsteuer

Die Kernbrennstoffsteuer (umgangssprachlich Brennelementesteuer) war eine nachträglich als verfassungswidrig eingestufte Steuerart in Deutschland, die von Betreibern von Kernkraftwerken in den Jahren 2011 bis 2016 erhoben wurde. Im Juni 2017 ordnete das Bundesverfassungsgericht die Rückzahlung der eingenommenen Gelder an.

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