Britische Staatsbürgerschaft
Die britische Staatsbürgerschaft (englisch British nationality bzw. British Citizenship) ist die Staatsbürgerschaft des Vereinigten Königreichs im engeren Sinne.
Basierend auf den Prinzipien des Common Law galt zunächst nur das Geburtsortsprinzip (ius soli). Jeder, der im Machtbereich des englischen Königs geboren war, wurde allein dadurch dessen Untertan (subject). Bis 1870 galt uneingeschränkt das Prinzip „Nemo potest exuere patriam“ („Niemand kann sich seines Vaterlandes entledigen“). Gesetzlich im positiven Rechtssinn der modernen Form wurde sie erst 1914 bzw. 1948 formuliert. Zuvor war britisches Staatsangehörigkeitsrecht vor 1914 primär als Ausländerrecht formuliert.
Seit der Vereinigung der Kronen von Schottland mit England und Wales sprach man vor allem von “British subjects” (Untertanen), die “British nationality” hatten. Der Ausdruck “citizenship” wurde erst nach der Gesetzesänderung 1948 gebräuchlicher. Hierin zeigt sich die konzeptionelle Änderung, weg von der feudalen Bindung (“allegiance”) zwischen Souverän und Untertan zu einem mehr individualisierten Konzept.
Bis heute erhalten blieb im Recht die Unterscheidung, ob die Staatsbürgerschaft durch Geburt (im Inland), Abstammung (“by descent”) oder Einbürgerung (“by naturalisation”) erworben wird.