Brokmerbrief
Der Brokmerbrief, fälschlicherweise oft auch als Brookmerbrief bezeichnet, gilt als ausführlichste friesische Rechtsquelle.
Von den beiden erhaltenen Exemplare wurden das ältere nach 1276 und das jüngere 1345 auf Friesisch niedergeschrieben. Die beiden Exemplare sind keine Abschriften voneinander, sondern gehen auf ein noch älteres, nicht mehr erhaltenes Exemplar zurück, dass die brocmanni, die Einwohner des ostfriesischen Brokmerlandes, einer seinerzeit noch jungen Landesgemeinde, im 13. Jahrhundert verfasst hatten.
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