Bruchware

Bruchware ist Ware, die während der Herstellung, des Verpackens oder des Handlings beschädigt wurde. Als Bruch bezeichnet man in der Kaufmannssprache zerbrochene minderwertige Ware.

Bruch zählt zu den kalkulatorischen Wagnissen, den sogenannten nicht fremdversicherbaren Risiken.

Maßnahmen zur Verwertung des Ausschusses sind: Verkauf als zweite Wahl, Reparatur und Wiederherstellen des vollwertigen Zustands, Verwendung als Ausgangsmaterial für neue Produkte, Nachbearbeiten und Verwenden als anderes Erzeugnis oder Verschrottung und Entsorgung als Abfall. Kürzere Transportwege sowie das Einsetzen von stabileren Verpackungseinheiten können das Anfallen von Bruchware reduzieren. Die Vermarktung sogenannter „B-Ware“ (Bruchware, Retourware) in eigenen Geschäften, über Fabrikverkauf, in Abholmärkten oder in Betriebsküchen geschieht zum Beispiel im Rahmen der Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen bzw. Aufbau von Foodsharing.

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