Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ist eine Eingliederungshilfe des überörtlichen Sozialhilfeträgers nach § 61 SGB IX. Es richtet sich an Menschen, die auch ein Anrecht auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben und soll ihnen die Teilnahme am Ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde das Budget für Arbeit zum Jahresbeginn 2018 bundesweit eingeführt. § 61 SGB IX regelt des Budget für Arbeit als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Der Gesetzgeber unterstellt, dass die Regelungen des § 61 SGB IX den Anforderungen des Art. 27 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen gerecht werden. Das Budget für Arbeit differenziert die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in zwei Komponenten: in einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber einerseits und in die Aufwendungen zur Begleitung und Anleitung für den Beschäftigten andererseits.

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