Bundesärztekammer
Die Bundesärztekammer (BÄK) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Ihr voller Name lautet Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern).
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) (BÄK) | |
---|---|
Rechtsform | nicht eingetragener Verein |
Gründung | 18./19. Oktober 1947 |
Sitz | Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin |
Zweck | Berufsvertretung aller Ärzte in Deutschland |
Vorsitz | Klaus Reinhardt |
Mitglieder | 17 Landesärztekammern |
Website | bundesaerztekammer.de |
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern ist keine Kammer oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein nicht eingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Sitz der Bundesärztekammer ist Berlin (im Ortsteil Charlottenburg).
Die BÄK entstand im Jahr 1947 als Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland.
Als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern ist die BÄK ein Zusammenschluss von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterstützt die Landesärztekammern, wobei sie mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahrnimmt. Daneben sind der Bundesärztekammer auch unmittelbare gesetzliche Aufgaben zugewachsen, etwa im Rahmen der Qualitätssicherung, der Transfusions- oder der Transplantationsmedizin.