Bundesbeschluss vom 14. Juni 1866

Im Bundesbeschluss vom 14. Juni 1866 ordnete der in Frankfurt am Main tagende Bundestag auf Antrag Österreichs die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen an. Die Mehrheit im Bundestag wollte damit Preußens Einmarsch in Holstein begegnen. Dieser Einmarsch hatte als unerlaubte Selbsthilfe die Verfassungsgesetze des Deutschen Bundes verletzt.

Preußen unter Ministerpräsident Otto von Bismarck hielt den Beschluss für rechtswidrig und erklärte den Deutschen Bund für aufgelöst. Tatsächlich aber waren die Angelegenheiten Schleswigs und Holsteins durchaus Sache des Bundes, da der Bund das Recht hatte, Maßnahmen gegen eine Verletzung des Bundesrechtes einzuleiten.

Der Bundesbeschluss führte zum Deutschen Krieg im Sommer des Jahres 1866, in dem Österreich und seine Verbündeten unterlagen. In den anschließenden Friedensschlüssen wie dem Prager Frieden mussten die Verlierer die Auflösung des Deutschen Bundes anerkennen.

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