Bundesbesoldungsordnung

Die Bundesbesoldungsordnungen A, B, R und W (nichtamtliche Abkürzung: BBesO) sind in Deutschland Teil des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG). In den Bundesbesoldungsordnungen A und B sind die Ämter der Bundesbeamten und Dienstgrade der Soldaten (Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit) und ihre Besoldungsgruppen geregelt. Dabei sind die Ämter nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zugeordnet (§ 20 Abs. 1 BBesG). In der Bundesbesoldungsordnung R sind die Ämter der Richter und Staatsanwälte im Bundesdienst, mit Ausnahme der Ämter der Vertreter des öffentlichen Interesses bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und ihre Besoldungsgruppen geregelt (§ 37 S. 1 BBesG). In der Bundesbesoldungsordnung W sind die Ämter der Professoren und weiterer Hochschulangehöriger und ihre Besoldungsgruppen geregelt (§ 32 S. 1 BBesG).

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