Bundesfeldherr

Bundesfeldherr ist zunächst nur die Bezeichnung für den Oberbefehlshaber einer Armee. In der deutschen Verfassungsgeschichte wurde ein solcher in der Bundeskriegsverfassung des Deutschen Bundes (1821/1822) eingerichtet, wenn auch mit dem Titel „Oberfeldherr“. Dieser Oberbefehlshaber, meist als Bundesfeldherr bezeichnet, wurde für jeden Kriegsfall gesondert ernannt.

Die Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 und die Bundesverfassung vom 1. Januar 1871 erwähnen einen „Bundesfeldherrn“. Dort ist das Amt allerdings nur eine Aufgabe des preußischen Königs bzw. des Deutschen Kaisers. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871, die für den Rest der Zeit des Kaiserreiches galt, verzichtet auf den Ausdruck allgemein und ersetzt ihn durch „Kaiser“.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.