Bundesfreiwilligendienst

Im am 1. Juli 2011 eingeführten Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren sich Menschen (als Bufdis, BFDler oder Bundesfreiwillige bezeichnet) für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes (§ 1 BFDG). Ziel des BFD ist es unter anderem, das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen, da der Bundesfreiwilligendienst im Gegensatz zu den Jugendfreiwilligendiensten, wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), auch für Erwachsene über 27 Jahre offen ist.

Die zentrale Verwaltung wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wahrgenommen.

Nachdem bereits im Vorfeld über Kürzungen von Freiwilligendiensten nachgedacht wurde, teilte am 23. November 2023 das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf der Website des Bundesfreiwilligendienstes mit, dass das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben vom 21. November 2023 eine Haushaltssperre für das Projekt verfügt hat. Damit ist eine Bearbeitung von Vereinbarungen und Verlängerungen mit Wirkung für die Jahre 2024 und 2025 nicht mehr möglich. Die verfügte Haushaltssperre hat keine Auswirkungen auf Dienste, deren Vereinbarungen bereits genehmigt wurden.

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