Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung

Das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung (französisch Inventaire fédéral des zones alluviales d’importance nationale, italienisch Inventario federale delle zone golenali d’importanza nazionale) entstand durch die Auenverordnung vom 28. Oktober 1992 des Bundesrates. Die Verordnung stützt sich auf den Artikel 18a Absätze 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz.

Das Innendepartement (EDI) beauftragte im Mai 1981 die Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen (heute WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF), die Auen von nationaler Bedeutung zu inventarisieren. 1992 setzte der Bundesrat als zweites Bundesinventar das der Auengebiete von nationaler Bedeutung gemäss Art. 18a Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) mit 169 Objekten in Kraft. In den Jahren 2001, 2003, 2007 und 2017 wurde es revidiert. 2017 waren insgesamt 326 Objekte mit einer Gesamtfläche von 275 km² (das sind rund 0,7 % der Landesfläche) gesetzlich geschützt, von 27 Objekten war der genaue Grenzverlauf noch nicht definitiv festgelegt. 125 Objekte (38 % des Inventars) waren im Jahr 2020 in einem guten Zustand, 155 Objekte (48 %) zeigten sich in einem mittleren Zustand, 46 Objekte (14 %) – alles tiefer gelegene Auen unterhalb der alpinen Stufe – waren in einem schlechten Zustand.

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