Bundeskommissar
Ein Bundeskommissar war zu Zeiten des Deutschen Bundes ein bestimmter Beauftragter des Bundes.
Zu diesen Beauftragten gehörten in erster Linie die Exekutionskommissare. Der Bundestag konnte unter Bedingungen eine Bundesexekution befehlen, wenn die Regierung eines Gliedstaates sich bundeswidrig verhielt. Der Exekutionskommissar übernahm bei Bedarf die Regierungsbefugnisse im Gliedstaat.
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