Bundesstraße

Als Bundesstraßen werden bezeichnet:

  • In Deutschland Fernstraßen (Überlandstraßen) im Eigentum des Bundes, die in erster Linie dem überregionalen Verkehr dienen. Im Unterschied zu Autobahnen dienen Bundesstraßen (sofern sie nicht als Kraftfahrstraße beschildert sind) nicht ausschließlich dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen.
  • In Österreich:
    • historisch die länderüberspannenden Fernstraßen in Verwaltung des Bundes. Der Straßentyp existiert nicht mehr, die früher „Bundesstraße“ genannten Straßen heißen heute „Straße mit Vorrang“, die Kennzeichnung  „B“ hat sich erhalten in den Landesstraßen „B“.
    • heute allgemein Straßen, deren Erhalt dem Bund obliegt („Straßen des Bundes“), also meist Straßen von überragender Bedeutung für den nationalen Verkehr.
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