Bundesverkehrswegeplan 2030

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030), bis März 2016 als Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP 2015) bezeichnet, ist die geltende Fassung des Bundesverkehrswegeplans, des zentralen verkehrsübergreifenden Planungsinstruments der Bundesregierung für die Verkehrspolitik.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Plan erarbeitet und dazu gemäß § 14b in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 21. März bis 2. Mai 2016 statt. Das Bundeskabinett hat den Bundesverkehrswegeplan 2030 am 3. August 2016 beschlossen. Auf Grundlage der Projektlisten des Bundesverkehrswegeplans 2030 wurden die Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen, die Bundeswasserstraßen und die Bundesschienenwege erstellt. Sie traten als Anlagen der dazugehörigen Ausbaugesetze Ende 2016 in Kraft.

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ersetzte 2016 den 2003 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2003 und soll bis 2030 gelten. Die Erarbeitung des Werks verzögerte sich mehrfach. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ein Referentenentwurf vorgelegt.

Zur Umsetzung des Bedarfsplans wurden 2020 insgesamt 1,385 Milliarden Euro verausgabt. In den beiden Vorjahren waren es jeweils 1,53 Milliarden Euro gewesen.

Im August 2021 wurde angekündigt, dass nach einer tragfähigen volkswirtschaftlichen Bewertung insgesamt 181 Infrastrukturmaßnahmen des Deutschlandtakts, mit einem Gesamtumfang von 48 Milliarden Euro, in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans aufrücken.

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