Cäsaropapismus

Der Begriff Cäsaropapismus (von caesar, „Kaiser“, und papa, „Papst“) bezeichnet eine Gesellschaftsform, in welcher der weltliche Herrscher zugleich Oberhaupt der Kirche bzw. oberster Richter in theologischen und dogmatischen Fragen ist oder in der das Staatsoberhaupt zwar nicht direkt die weltliche und geistliche Macht in sich vereint, aber die Kirche den staatlichen Instanzen untergeordnet ist. Am häufigsten wird der Ausdruck für die Zeit des byzantinischen Reiches verwendet (allerdings fast ausschließlich in der älteren Forschung). Besser vertretbar ist seine Verwendung zum Beispiel für England unter Heinrich VIII. oder für das Russland in der Zeit von Peter dem Großen bis zur Februarrevolution 1917. De facto bestand auch im Heiligen Römischen Reich unter den Ottonen eine Art Cäsaropapismus, da der Papst von den Kaisern willkürlich eingesetzt wurde.

Cäsaropapismus ist eine Form des Staatskirchentums, das es aber auch in vielen anderen Ausprägungen gibt. Als dem Cäsaropapismus entgegengesetzte Ordnungsprinzipien sind einerseits die Unterordnung der Staatsgewalt unter die Kirche (Papocäsarismus, z. B. im Kirchenstaat) und andererseits der Gedanke der Trennung von Religion und Staat (Zwei-Schwerter-Theorie im Mittelalter, Laizismus in der Neuzeit) zu begreifen.

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