Change of Control

Die Change of Control (Abkürzung: CoC; deutsch Änderung der Beteiligungsverhältnisse) ist in der Wirtschaft eine Klausel in Kreditverträgen oder Anleihebedingungen, die dem Kreditgeber oder Gläubiger einen Genehmigungsvorbehalt oder ein Kündigungsrecht für den Fall einräumt, dass beim Kreditnehmer oder Anleiheschuldner ein vollständiger oder teilweiser Wechsel des Gesellschafters eintritt.

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