Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist eine schweizerische Gesetzgebung, die auf Verordnungsstufe den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen verbietet oder einschränkt bzw. den Umgang damit regelt. Die ChemRRV löste 2005 die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung) ab.
Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen |
Kurztitel: | Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung |
Abkürzung: | ChemRRV |
Art: | Verordnung |
Geltungsbereich: | Schweiz, Liechtenstein |
Rechtsmaterie: | Gesundheit |
Systematische Rechtssammlung (SR): |
814.81 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 18. Mai 2005 |
Inkrafttreten am: | 1. August 2005 |
Letzte Änderung durch: | AS 2022 162 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. April 2022 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Verordnung beinhaltet bewilligungspflichtige Anwendungen und Bewilligungsvoraussetzungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln, Desinfektionsmitteln und Holzschutzmitteln. Ferner ist der Umgang mit Kältemitteln geregelt.
Die Bestimmungen der europäischen RoHS-Richtlinie wurden in der ChemRRV (Anhang 2.18) in nationales Recht übernommen.
Die ChemRRV gilt auch in Liechtenstein.