Code für das Austauschverfahren

Der Code für das Austauschverfahren wird seit 1964 als erste und zweite Stelle der seitdem genutzten zwölfstelligen Wagennummer an der Seitenwand eines Eisenbahnwagens angeschrieben. Er wurde von der UIC und der OSShD verbindlich für die Mitgliedsbahnen festgelegt. Der Code wurde in der Vergangenheit einmal komplett geändert (2006) und durch die politischen Veränderungen in Europa und Asien später angepasst und wird hier in der letzten gültigen Version wiedergegeben.

Die grundsätzliche Struktur dieser beiden Stellen ist:

  • Güterzugwagen: Bereich 00 bis 49 und 80 bis 89
  • Personenzugwagen: Bereich 50 bis 79
  • Lokomotiven und Triebwagen: Bereich 90 bis 99
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