Codex Iustinianus
Der Codex Iustinianus (Schreibweise auch: Codex Justinianus, abgekürzt: CJ)) ist einer von vier Teilen des später so bezeichneten Corpus iuris civilis.
Am 13. Februar 528 gab Kaiser Justinian mit der Constitutio de novo codice componendo (auch Constitutio Haec) den Codex als erstes der vier Werke in Auftrag. Justinian ließ alle noch geltenden Anordnungen (Reskripte), die seit Hadrian (117 bis 138) erlassen worden waren, zusammenstellen. Sie sollten Bestandteil einer Kompilation werden, in der auch materielles römisches Recht vereinheitlicht werden sollte, soweit es in der Spätantike noch Geltung beanspruchen durfte. Zur Umsetzung erhielten die Gesetzesautoren großzügige Gestaltungsspielräume, die insoweit genutzt wurden, als die Rechtslage aktualisiert und die Rechtsmaterialien erheblich gekürzt wiedergegeben wurden. Die Vorlagen dazu bildeten verschiedene private und öffentliche Rechtssammlungen.