Collective Action Clause
Collective Action Clause (im Folgenden: CAC) ist eine Klausel in Anleihebedingungen, die eine Änderung einzelner Bedingungen von der Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger abhängig macht und im Falle der mehrheitlichen Zustimmung für sämtliche Anleihegläubiger bindend ist. Der englische Begriff „collective action“ (kollektives Handeln) wurde aus der Soziologie entlehnt.
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