Collectivité territoriale

Eine collectivité territoriale (französisch; vollständig: collectivités territoriales de la République, vor der Verfassungsänderung vom 28. März 2003 auch collectivités locales) ist in Frankreich eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die einen Teil des französischen Staatsgebietes umfasst und auf diesem bestimmte öffentliche Aufgaben ausführt, die ihr durch die Verfassung oder die Gesetze zugewiesen sind. Sie besitzt Verwaltungsautonomie, die durch Organe ausgeübt wird, die von den wahlberechtigten Einwohnern direkt gewählt werden, jedoch keinen Staatscharakter. Die collectivités territoriales sind zu unterscheiden von den circonscriptions territoriales, die Territorialverwaltungseinheiten des Zentralstaats ohne eigenständige Rechtspersönlichkeit sind. Sie entsprechen damit den kommunalen Gebietskörperschaften in Deutschland und Österreich und den politischen Gemeinden in der Schweiz.

Der Rechtsstatus der collectivités territoriales beruht auf Abschnitt XII der französischen Verfassung und den einfachgesetzlichen Regelungen des Code générale des collectivités territoriales (CGCT). Alle Gebietskörperschaften sind unmittelbar Bestandteile der Republik und haben jeweils ihre eigenen gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsfelder. Es gibt keine vertikale Hierarchie und kein Aufsichtsverhältnis (tutelle) der Körperschaften untereinander, also z. B. kein Weisungsrecht der Regionen gegenüber den Départements oder Gemeinden.

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