Colmarer Komplott-Prozess
Der Colmarer Komplott-Prozess wurde nach der elsässischen Stadt Colmar benannt, in welcher der Prozess im Jahre 1928 stattfand, sowie nach dem Anklageschwerpunkt. Verschiedentlich wird der Prozess auch als Colmarer Autonomisten-Prozess bezeichnet. Dies geht darauf zurück, dass die Mehrzahl der Angeklagten zu jenem Zeitpunkt – zumindest öffentlich – für eine Autonomie des Elsass, also eine größere Selbstverwaltung des Elsass innerhalb der Französischen Republik, eintrat. Dagegen wurden von Seiten der französischen Administration die Bestrebungen nach politischer und sprachlicher Autonomie für das Elsass häufig mit Separatismus gleichgestellt, also mit dem Wunsch nach Loslösung von Frankreich und dem angeblichen Ziel einer Eingliederung in das Deutsche Reich bzw. in die Weimarer Republik.