Consilium zur Ausführung der Liturgiekonstitution
Das Consilium zur Ausführung der Liturgiekonstitution (lateinisch Consilium ad exsequendam Constitutionem de Sacra Liturgia „Rat zur Durchführung der Konstitution über die heilige Liturgie“), gewöhnlich als Consilium bezeichnet, war ein Gremium in der römisch-katholischen Kirche, das Papst Paul VI. 1964 einsetzte, um die Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium umzusetzen, die das Zweite Vatikanische Konzil als erstes Dokument überhaupt am 4. Dezember 1963 beschlossen hatte, und die liturgischen Bücher nach den Grundsätzen und Leitlinien der Konzilsbeschlüsse zu erneuern. Es bestand bis 1970 und ging dann in der neu strukturierten vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst auf.
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