Crimen incesti (Sakralrecht)
Crimen incesti definierte im römischen Sakralrecht die rituelle Unreinheit und beinhaltete ein religiöses Kapitalverbrechen, das insbesondere eine Vestalin mit ihrem Verstoß gegen das Keuschheitsgelübde beging.
Im römischen Zivilrecht subsumierte die Rechtsnorm des crimen incesti den Geschlechtsakt zwischen Blutsverwandten, der in einem privaten Kriminalverfahren verfolgt und vor einem Komitialgericht – später vor einem kaiserlichen Schwurgerichtshof – verhandelt wurde.
Das sakrale Verbrechen hingegen fiel in die Strafverfolgungskompetenz des pontifex maximus, der als ranghöchster Priester die Aufsicht und die Jurisdiktion über die Vestalinnen führte. Die Gerichtsverhandlung wurde vor einem Priesterkollegium unter dem Vorsitz des Oberpriesters geführt. Diese Funktion übernahm ab Augustus während der gesamten römischen Kaiserzeit der jeweilige princeps.