Curator rei publicae
Der curator rei publicae (c.r.p., lat. wörtlich etwa „derjenige, der sich um das Gemeinwohl kümmert“, auch curator civitatis, im Deutschen manchmal „Stadtkurator“) war ein außerordentlicher Amtsträger im Römischen Reich. Er wurde vom Kaiser bestellt, um in einer Stadt für geordnete Verhältnisse, vor allem in den Gemeindefinanzen, zu sorgen. Später wandelte sich das zeitlich befristete, irreguläre, seltene Amt in das reguläre oberste Amt einer römischen Stadt.
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