Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist seit 1962 eine Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Ihr Ziel war die Standardisierung der Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte in Deutschland, um diese angesichts einer gesetzlichen Regelungslücke gerechter zu gestalten. Diese wurde 2016 für den Unterhalt minderjähriger Kinder durch den Gesetzgeber geschlossen, um dem Rechtsstaatsprinzip der Gewaltenteilung aus Artikel 20 des Grundgesetzes Rechnung zu tragen.
Unterhaltsleitlinien einzelner Oberlandesgerichte, die zusätzliche Erläuterungen enthalten, sowie von 1990 bis 2007 für die neuen Bundesländer die vorgeschaltete Berliner Tabelle ergänzen die Düsseldorfer Tabelle. Sie besteht aus vier Teilen: dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der Mangelfallberechnung und dem Verwandtenunterhalt.