Staatsbürgerschaft der DDR

Die Staatsbürgerschaft der DDR wurde am 20. Februar 1967 durch das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik (Staatsbürgerschaftsgesetz) eingeführt, das von der Volkskammer der DDR beschlossen wurde. Von der Bundesrepublik Deutschland wurde das DDR-Staatsbürgerschaftsgesetz nicht generell für unbeachtlich gehalten, insoweit das Wiedervereinigungsgebot und damit auch der „Fortbestand der [gesamt-]deutschen Staatsangehörigkeit“ gewahrt blieben.

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