DDR-Seniorenmeisterschaft im Badminton

Als DDR-Seniorenmeisterschaft wurden im Badminton die Altersklassenmeisterschaften der AK I bis AK IV bezeichnet.

Die Bezeichnung Seniorenmeisterschaft ist dabei etwas irreführend, da in vielen Ländern Seniorenmeisterschaften als Meisterschaften der Erwachsenen angesehen wurden und werden. Diese Erwachsenenkategorie wurde in der DDR im Badminton als Allgemeine Klasse bezeichnet, die Veteranenmeisterschaften dagegen als Senioren- bzw. Altersklassenmeisterschaften. Die Altersklassen AK I bis AK IV standen dabei für das Erreichen eines gewissen Mindestalters. Dieses geforderte Mindestalter variierte in den 30 Jahren der Austragung der Seniorenmeisterschaften teilweise deutlich und wurde vor der Saison in den Regularien des Deutschen Federballverbandes DFV festgelegt. So durften bei der ersten Seniorenmeisterschaft der DDR bei den Frauen schon Teilnehmerinnen mit einem Mindestalter von 28 Jahren starten. Schrittweise wurde für die AK I das Mindestalter dann auf 35 Jahre erhöht. Die AK II bis IV forderten ein jeweils um 5 Jahre höheres Mindestalter. Teamwettbewerbe wurden in allen vier Altersklassen nicht durchgeführt.

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