Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten
Das Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen) ist ein Abkommen der fünf im Interessenverband Die Deutsche Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, das die elektronischen Schnittstellen zwischen Bankkunden und Kreditinstituten regelt.
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