Dampfheizung (Eisenbahn)

Die Dampfheizung dient zum Beheizen von Personenzügen der Eisenbahn in der kalten Jahreszeit. Für den Betrieb wird allgemein ein Dampferzeuger sowie eine Hauptdampfleitung (mit 50 mm Durchmesser) mit Dampfheizkupplungen benötigt. Der Dampferzeuger befindet sich entweder direkt auf der Lokomotive oder in einem mitgeführten Heizwagen, letzteres konnte bei sehr langen Zügen und besonders niedrigen Außentemperaturen zusätzlich notwendig werden, wenn der von der Lokomotive gelieferte Dampf nicht mehr ausreichte. Zur Versorgung von abgestellten oder bereitstehenden Reisezügen gibt es Vorheizanlagen mit stationärem Dampferzeuger, beispielsweise in Form von abgestellten Heizloks. Die Dampfheizkupplungen verbinden die Hauptdampfleitung sowohl zwischen Lokomotive und Wagen, als auch die Leitungen der Wagen untereinander. Güterwagen dürfen an der Spitze von Reisezügen nur dann eingestellt werden, wenn sie über eine Hauptdampfleitung verfügen. Der Dampf gelangt vom Heizkessel über die Dampfheizkupplungen mit einem Heizdampfdruck von 3,5 bar zu der Hauptdampfleitung der Personenwagen. Beim Vorheizen der Züge oder bei strengem Frost wird der Heizdampfdruck auf bis zu 4,5 bar erhöht. Sicherheitsventile begrenzen außerdem den vom Heizkessel erzeugten Dampfdruck auf etwa 5 bar.

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