Datenschutzbeauftragter (Datenschutz-Grundverordnung)

Der Begriff Datenschutzbeauftragter hat in der umgangssprachlichen Nutzung zwei verschiedene Bedeutungen. Zum einen werden verschiedene Datenschutzaufsichtsbehörden als (Landes-)Datenschutzbeauftragte bzw. -beauftragter bezeichnet. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) meint mit dem Wort jedoch einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der eine von einem Unternehmen ernannte Person ist, die für die Kontrolle der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zuständig ist.

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